Worauf beruhen die Angaben im RAA?
Basis der Angaben im RAA sind in der Regel nicht autopsierte Originale. Die Auflistungen stützen sich vielmehr in erster Linie auf ältere oder neuere Aufsätze und Bücher oder neuerdings auch Onlineressourcen mit Detailinformationen. Diese Quellen sind - wenn es sich nicht um Rechercheergebnissen aus Zettelkatalogen der jeweiligen Bibliotheken handelt - in jedem Fall angegeben. Die Informationen sind dort im Einzelfall in sehr unterschiedlicher Weise strukturiert und präsentiert. Bei der Aufnahme werden sie in einem arbeitsaufwendigen Verfahren den Erschließungskategorien des RAA angepaßt.
Die Detailverlistungen können meist nur die Angaben aufbereiten und für die Recherche zugänglich machen, die bereits in den zugrundeliegenden Büchern, Aufsätzen, Katalogisaten etc. enthalten sind. Gelegentliche Ergänzungen und Korrekturen sind allerdings möglich. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß die Auflistungen im RAA den Rückgriff auf die genannte Literatur in keinem Fall ersetzen.
Das RAA soll vor allem der automatisierten Suche in einem bedeutenden Datenfundus dienen und zu detaillierteren Informationsquellen weitervermitteln. Bewußt werden deshalb nicht sämtliche, zum Teil sehr viel weiterreichenden Informationen aufgenommen, die in der Literatur gegeben werden. In manchen Fällen sind die Angaben im RAA gegenüber den angegebenen Quellen allerdings auch korrigiert und ergänzt.
Zuletzt aktualisiert am 2018-11-27 von Prof. Dr. W. W. Schnabel.